AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wilfried Horn
Motorradreisen BRADIS
Altlandsberger Straße 13
15562 Rüdersdorf


Gültigkeit

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen BRADIS Motorradreisen und seinen Vertragspartnern. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen BRADIS Motorradreisen und dem Reiseteilnehmer verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen im Zusammenhang stehen. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches.

Angebot/ Vertrag /Ersatzpersonen/ Stornierung

Die Angebote von BRADIS Motorradreisen sind unverbindlich und freibleibend. Bei Erteilung eines Auftrages (Buchung) wird der Vertag durch die Auftragsbestätigung mit Sicherungsschein von BRADIS Motorradreisen rechtskräftig. Der Reiseteilnehmer erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen von BRADIS Motorradreisen für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden. Verträge werden in schriftlicher Form abgeschlossen. Ein Anspruch auf die gebuchte Tour besteht nur wenn der gesamte Reisepreis bezahlt wurde. Die Anzahlung in Höhe von 20% wird 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt 64 Tage vor dem Reisetermin. Bei Buchungen die weniger als 64 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt 4 Wochen vor Reisebeginn. Der Reisepreis und die darin enthaltenen Leistungen sind in den einzelnen Reisebeschreibungen und in der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Weitere Leistungen werden durch BRADIS Motorradreisen nicht geschuldet. Sollte durch den Reiseteilnehmer eine Stornierung erfolgen, werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Bei Reisen ohne gesetzliche Feiertage gelten folgende Stornierungsfristen:

  1. Rücktritt über 42 Tage vor Reisebeginn = 20 % vom Reisepreis
  2. Rücktritt 17 bis 41 Tage vor Reisebeginn = 50 % vom Reisepreis
  3. Rücktritt 10 bis 16 Tage vor Reisebeginn = 75 % vom Reisepreis
  4. Rücktritt weniger als 10 Tage vor Reisebeginn = 90 % vom Reisepreis

Bei Reisen über gesetzliche Feiertage gelten folgende Stornierungsfristen:

  1. Rücktritt über 64 Tage vor Reisebeginn = 20 % vom Reisepreis
  2. Rücktritt 31 bis 63 Tage vor Reisebeginn = 50 % vom Reisepreis
  3. Rücktritt 17 bis 30 Tage vor Reisebeginn = 65 % vom Reisepreis
  4. Rücktritt 10 bis 16 Tage vor Reisebeginn = 80 % vom Reisepreis
  5. Rücktritt weniger als 10 Tage vor Reisebeginn = 90 % vom Reisepreis

Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Die Reiseleiter (Tourguides) sind nicht berechtigt für Motorradreisen BRADIS rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt Seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. BRADIS Motorradreisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte BRADIS Motorradreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Auf jeden Fall fällt eine Umbuchungsgebühr von mindestens 25,00 Euro an.

Ein Rücktritt seitens BRADIS Motorradreisen ist ebenfalls nur möglich wenn wichtige Gründe vorliegen, wie z.B. schwere Krankheit, Unfall und höhere Gewalt. BRADIS Motorradreisen ist bis 62 Tage vor Reisebeginn berechtigt die Tour abzusagen, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge zurückgezahlt. Sofern ein Reiseteilnehmer teilweise oder ganz die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.

Haftung

Der Reiseteilnehmer erklärt, mit der Unterzeichnung der Reiseanmeldung, dass er an der Tour auf eigene Gefahr teilnimmt. Für das Fahrverhalten ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Er übernimmt für alle von ihm verursachten Schäden (wie zum Beispiel Sachschäden, Folgeschäden und Personenschäden) die zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. Die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Motorradreisen BRADIS und deren Mitarbeiter sowie für Körperschäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der Motorradreisen BRADIS und deren Mitarbeiter verursacht werden, bleibt davon unberührt. Gegenüber Motorradreisen BRADIS, dem Tourguide und deren Angehörigen wird auf jegliche Ansprüche, die in Zusammenhang schädigender Ereignisse während der Tour stehen, verzichtet. Auch für Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit einem Schadensereignis, verursacht durch einen Reiseteilnehmer entstehen, verzichten der Reisende gänzlich gegenüber Motorradreisen BRADIS, dem Tourguide und deren Angehörigen. Es besteht kein Anspruch für Schäden, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke, entstanden sind. Motorradreisen BRADIS steht nicht für Ansprüche aus den Diensten Dritter, Erfüllungsgehilfen oder Schäden anderer Teilnehmer ein. Alle Nachteile oder Kosten verursacht durch den Reiseteilnehmer, die aus der Nichtbefolgung geltender Gesetze oder Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Tourbeschreibung

Die Tourbeschreibungen sind eine Routenplanung, von der nur in akuten Fällen wie zB., Umleitungen, Baustellen, Pannen oder schlechte Wetterverhältnisse, abgewichen wird. Die evtl. notwendigen Änderungen werden vom Tourguide festgelegt. Sofern möglich (z.B. schlechtes Wetter das schon am Morgen ansteht) wird der Guide die Meinungen der Reiseteilnehmer erfragen.

Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Motorradreisen BRADIS nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Motorradreisen BRADIS direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist Motorradreisen BRADIS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Motorradreisen BRADIS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Motorradreisen BRADIS geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Motorradreisen BRADIS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zu Abfahrt, kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von Motorradreisen BRADIS zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält Motorradreisen BRADIS den Vergütungsanspruch. Evtl. Motorradreisen BRADIS entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Zusicherung des Reiseteilnehmers, Voraussetzungen, Anweisungen

Für die Prüfung der Einhaltung der hier aufgeführten Zusicherungen ist der Tourguide nicht verantwortlich. Es wird zugesichert, dass der Reiseteilnehmer im Besitz der notwendigen Dokumente, z.B. Führerschein, Ausweis, Reisepass, ist. Das Motorrad ist in einem fahrsicherem zustand und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Es gelten die jeweils im Reiseland geltenden Straßenverkehrsordnungen, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Fahrzeug- und Haftpflichtversicherung. Es besteht durch Motorradreisen BRADIS keine zusätzliche Versicherung. Der Reiseteilnehmer hält sich an die jeweiligen geltenden Verkehrsregeln und nimmt an der Tour mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung wie Helm, Kleidung, Handschuhe und Schuhwerk teil. Motorradreisen BRADIS ist nicht für die Überprüfung dieser Schutzkleidung und deren Verwendung zuständig. Ein mitführen der grünen Versicherungskarte, einer Warnweste, eines erste Hilfe Päckchens, aller Dokumente für eintragungspflichtige Bestandteile des Motorrades, werden zugesagt. Nur der Reiseteilnehmer kann entscheiden ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der Tour ausreichen. Sollte sich während der Tour herausstellen, dass die Fähigkeiten nicht ausreichend sind, so ist der Tourguide berechtigt, diesen Teilnehmer von der Tour auszuschließen. Der anteilige Reisepreis, der noch nicht in Anspruch genommen Leistungen, abzüglich der von Dritten geforderten Stornogebühren und Kosten, wird zurück erstattet. Der Reiseteilnehmer darf in diesem Fall, außerhalb der Gruppe, die Reise auch als Alleinfahrer durchführen. In diesem Fall ist Motorradreisen BRADIS von jeweiliger Verantwortung und Haftung befreit. Verstößt ein Reiseteilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden andere Teilnehmer oder Personen oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Tourguide das Recht den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Reise auszuschließen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Versicherungen und Schutzbrief

Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten ist. Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss eines Schutzbriefs sowie bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch den Kranken-Rücktransport beinhaltet.

Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten gilt der Gerichtsstand vom Sitz von Motorradreisen BRADIS.

Stand 08. Oktober 2015